Verkehrssicherungsmaßnahmen werden notwendig, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliegt (Baustelle, Pflege, Reinugung). Das Ziel der Verkehrssicherungsmaßnahme ist es möglichen Schaden von Dritten abzuwenden.
Verkehrssicherungsmaßnahmen werden notwendig, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliegt (Baustelle, Pflege, Reinugung). Das Ziel der Verkehrssicherungsmaßnahme ist es möglichen Schaden von Dritten abzuwenden.